Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CloudOffice+ CoWorking GmbH; FN456964 g; - Stand Jänner 2017

§ 1  Vertragsgegenstand

Die Leistungen der CloudOffice+ CoWorking GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der CloudOffice+ CoWorking GmbH (in Folge auch nur „CloudOffice+“ genannt) und ihren Vertragspartnern (in Folge auch „Kunden“ genannt), sowie für sämtliche gegenüber den Vertragspartnern zu erbringende Dienstleistungen und zur Verfügung gestellter Infrastruktur, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben dem unterzeichneten Vertrag und diesen AGB auch die Service-Preisliste, sowie die Hausordnung in seiner jeweils gültigen Fassung. Änderungen der AGB können von CloudOffice+ jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist auf der Webseite von CloudOffice+ (www.cloudofficeplus.at) einsehbar.

§ 2  Dieser Vertrag

1.  Geltungsbereich

Die CloudOffice+ CoWorking GmbH erlaubt dem Kunden die Nutzung des Business Center und erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen neben den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen - ergänzt durch die Hausordnung - gelten. Dieser Vertrag ist dem Vertragsverhältnis zwischen der CloudOffice+ CoWorking GmbH und deren Vermieter (Liegenschaftseigentümer) untergeordnet.

2.  Leistungsumfang

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von CloudOffice+ ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einschließlich Internetnutzung (WLAN oder LAN), die Bereitstellung von Besprechungs-/ Tagungsräumen und technischer Büroinfrastruktur, sowie die Bereitstellung von Post- und Schließfächern im Rahmen der angebotenen Tarife.

Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von CloudOffice+ angebotenen Dienstleistungen sind den Preislisten auf „www.cloudofficeplus.at“ zu entnehmen.

Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

CoWorking - Tagesbüro1

Nutzung eines Arbeitsplatzes sowie der allgemeinen Büroräumlichkeiten für einen Tag, inklusive Internetnutzung, gemeinsamer Nutzung von Drucker, Scanner und Kopierer (Verrechnung mittels eigener KeyCard), sowie die Berechtigung zur Nutzung der allgemeinen Büroräumlichkeiten, ausgenommen Besprechungs-/Tagungsräume (diese können bei Bedarf gesondert angemietet werden).

Die Nutzungsberechtigung kann vom Vertragspartner binnen 8 Wochen ab Buchung, nach vorheriger Anmeldung (mind. 3 Tage), jederzeit genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Nutzungsberechtigung (es gelten die Stornobedingungen von CloudOffice+). Es besteht kein Anspruch zur Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes. Dem Kunden wird einer der zum Nutzungszeitpunkt unbesetzten Arbeitsplätze zugeteilt. 

CoWorking - Tagesbüro7

Nutzung eines Arbeitsplatzes sowie der allgemeinen Büroräumlichkeiten an 5 aufeinander folgenden Werktagen, inklusive Internetnutzung, gemeinsamer Nutzung von Drucker, Scanner und Kopierer (Verrechnung mittels eigener KeyCard), sowie die Berechtigung zur Nutzung der allgemeinen Büroräumlichkeiten, ausgenommen Besprechungs- / Tagungsräume (diese können bei Bedarf gesondert angemietet werden).

Die Nutzungsberechtigung kann vom Vertragspartner binnen 8 Wochen ab Buchung, nach vorheriger Anmeldung (mind. 3 Tage), jederzeit genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Nutzungsberechtigung (es gelten die Stornobedingungen von CloudOffice+). Es besteht kein Anspruch zur Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes. Dem Kunden wird ein zum Nutzungszeitpunkt unbesetzter Arbeitsplatz für die Dauer der Nutzungsberechtigung zugeteilt.

Die Büronutzung wird in ganzen Tagen abgerechnet; ungenutzte Tage können nicht in eine nächste Abrechnungsperiode übertragen werden.

CoWorking - Tagesbüro14

Nutzung eines Arbeitsplatzes sowie der allgemeinen Büroräumlichkeiten an 10 aufeinander folgenden Werktagen, inklusive Internetnutzung, gemeinsamer Nutzung von Drucker, Scanner und Kopierer (Verrechnung mittels eigener KeyCard), sowie die Berechtigung zur Nutzung der allgemeinen Büroräumlichkeiten, ausgenommen Besprechungs- / Tagungsräume (diese können bei Bedarf gesondert angemietet werden).

Die Nutzungsberechtigung kann vom Vertragspartner binnen 8 Wochen ab Buchung, nach vorheriger Anmeldung (mind. 3 Tage), jederzeit genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Nutzungsberechtigung (es gelten die Stornobedingungen von CloudOffice+). Es besteht kein Anspruch zur Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes. Dem Kunden wird ein zum Nutzungszeitpunkt unbesetzter Arbeitsplatz für die Dauer der Nutzungsberechtigung zugeteilt. Die Büronutzung wird in ganzen Tagen abgerechnet; ungenutzte Tage können nicht in eine nächste Abrechnungsperiode übertragen werden.

CoWorking - Tagesbüro30

Nutzung eines Arbeitsplatzes sowie der allgemeinen Büroräumlichkeiten für ein Monat (30 aufeinander folgende Kalendertage), inklusive Internetnutzung, gemeinsamer Nutzung von Drucker, Scanner und Kopierer (Verrechnung mittels eigener KeyCard), sowie die Berechtigung zur Nutzung der allgemeinen Büroräumlichkeiten. Im Tarif ist eine Nutzungsberechtigung für einen Besprechungs- / Tagungsraum für insgesamt 5 Stunden inkludiert (bei einem darüber hinausgehenden Bedarf erfolgt eine gesonderte Verrechnung).

Die Nutzungsberechtigung kann vom Vertragspartner binnen 12 Wochen ab Buchung, nach vorheriger Anmeldung (mind. 3 Tage), jederzeit genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Nutzungsberechtigung (es gelten die Stornobedingungen von CloudOffice+). Es besteht kein Anspruch zur Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes. Dem Kunden wird ein zum Nutzungszeitpunkt unbesetzter Arbeitsplatz für die Dauer der Nutzungsberechtigung zugeteilt. Die Büronutzung wird in ganzen Tagen abgerechnet; ungenutzte Tage können nicht in eine nächste Abrechnungsperiode übertragen werden.

CoWorking - Tagesbüro30+

Nutzung eines Arbeitsplatzes sowie der allgemeinen Büroräumlichkeiten für die Dauer eines Monats (30 aufeinander folgende Kalendertage), inklusive Internetnutzung, gemeinsamer Nutzung von Drucker, Scanner und Kopierer (Verrechnung mittels eigener KeyCard), sowie die Berechtigung zur Nutzung der allgemeinen Büroräumlichkeiten. Im Tarif ist eine Nutzungsberechtigung für einen Besprechungs- / Tagungsraum für insgesamt 7 Stunden inkludiert (bei einem darüber hinausgehenden Bedarf erfolgt eine gesonderte Verrechnung). Im Tarif ist die Nutzung eines persönlichen (versperrbaren) Stauraumes für die gesamte Buchungsdauer inkludiert.

Die Nutzungsberechtigung kann vom Vertragspartner binnen 12 Wochen ab Buchung, nach vorheriger Anmeldung (mind. 3 Tage), jederzeit genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Nutzungsberechtigung (es gelten die Stornobedingungen von CloudOffice+). Bei Buchung dieses Tarifes kann der Kunde in Absprache mit CloudOffice+ einen beliebigen Arbeitsplatz wählen, welcher ihm dann für die Dauer der Buchung exklusiv zur Verfügung steht. Die Büronutzung wird in ganzen Tagen abgerechnet; ungenutzte Tage können nicht in eine nächste Abrechnungsperiode übertragen werden.

CoWorking - Office365+

Nutzung eines Arbeitsplatzes und der allgemeinen Büroräumlichkeiten für die Dauer von zumindest einem Jahr (12 aufeinander folgende Monate), inklusive eigener Telefonanschluss, Internetnutzung, gemeinsamer Nutzung der Büroinfrastruktur wie Drucker, Scanner, Kopierer (Verrechnung mittels eigener KeyCard) sowie sämtlicher Präsentationsmedien. Im Tarif ist eine Nutzungsberechtigung für einen Besprechungs- / Tagungsraum im Ausmaß von 12 Stunden pro Monat inkludiert (bei einer darüber hinausgehenden Nutzung erfolgt eine gesonderte Verrechnung zu Vorzugspreisen). Im Tarif ist die Nutzung eines persönlichen (versperrbaren) Stauraumes für die gesamte Nutzungsdauer inkludiert.

Die Nutzungsberechtigung kann vom Vertragspartner binnen 12 Wochen ab Buchung, nach vorheriger Anmeldung (mind. 3 Tage), jederzeit genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Nutzungsberechtigung (es gelten die Stornobedingungen von CloudOffice+). Bei Buchung dieses Tarifes kann der Kunde in Absprache mit CloudOffice+ einen beliebigen Arbeitsplatz wählen, welcher ihm dann für die Dauer der Buchung exklusiv zur Verfügung steht.

Sämtliche Arbeitsplätze sind ausgestattet mit:

  • Schreibtisch

  • Drehstuhl

  • Rollcontainer

  • Schreibtischleuchte

  • Monitor/Tastatur/Maus-Set

  • High-Speed-Internetzugang (WLAN sowie LAN)

  • Anschluss zur gemeinsamen Nutzung für Drucker, Scanner und Kopierer

  • Windows Workstation (optional bei Aufzahlung möglich)

CloudOffice - Postservice365

Berechtigung des Vertragspartners für die Dauer von zumindest 12 Monaten seinen behördlich eingetragenen Firmensitz an der Liegenschaft von CloudOffice+ zu legen und die Liegenschaftsadresse nach außen hin offiziell zu führen (z.B. als Postadresse, auf Briefpapier, Rechnungen, etc.). Dem Vertragspartner wird hierfür ein Postkasten zur Verfügung gestellt. Seitens CloudOffice+ besteht jedoch keine Garantie für die erfolgreiche Entgegennahme von Postsendungen, insbesondere, wenn diese auf Grund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht im zur Verfügung gestellten Postkasten hinterlegt oder gelagert werden können. Der Postkasten wird täglich entleert und zur weiteren Verfügung des Vertragspartners aufbewahrt oder weitergeleitet.

Nach Absprache mit CloudOffice+ kann der Vertragspartner ein Firmenschild mit seinem Firmenwortlaut und/oder Firmenlogo an einer von CloudOffice+ festgelegten Stelle anbringen lassen. Größe, Form und Material werden von CloudOffice+ vorgegeben. Die einmalig anfallenden Kosten für die Herstellung werden dem Vertragspartner ohne Aufschlag weiterverrechnet.

CloudOffice - Virtual Office365+

Berechtigung des Vertragspartners für die Dauer von zumindest 12 Monaten seinen behördlich eingetragenen Firmensitz an der Liegenschaft von CloudOffice+ zu legen und die Liegenschaftsadresse nach außen hin offiziell zu führen (z.B. als Postadresse, auf Briefpapier, Rechnungen, etc.). Dem Vertragspartner werden hierfür ein Postkasten sowie eine eigene Rufnummer zur Verfügung gestellt. Postalische Sendungen und eingehende Anrufe werden in Namen des Vertragspartners entgegengenommen und bearbeitet.

Nach Absprache mit CloudOffice+ kann der Vertragspartner ein Firmenschild mit seinem Firmenwortlaut und/oder Firmenlogo an einer von CloudOffice+ festgelegten Stelle anbringen lassen. Größe, Form und Material werden von CloudOffice+ vorgegeben. Die einmalig anfallenden Kosten für die Herstellung werden dem Vertragspartner ohne Aufschlag weiterverrechnet.

CloudOffice - Besprechungsraum

Nutzung eines zum Buchungszeitpunkt verfügbaren Besprechungsraumes für den Vertragspartner und dessen Gäste, inklusive Konferenztisch und Bestuhlung für 6-8 Personen, sowie Internetzugang (WLAN) und Nutzung von Präsentationsmedien (Flat Screen, Projektor, Flipchart...). Im Tarif ist ein Getränkebuffet bestehend aus Mineralwasser, Kaffee oder Tee inkludiert.

3.  Zustandekommen des Nutzungsvertrages

Interessenten können die angebotenen Leistungen telefonisch oder schriftlich (Post, E-Mail, etc.) bzw. direkt über „www.cloudofficeplus.at“ zu den angebotenen Preisen buchen. Durch die Buchung wird vom Interessenten ein verbindliches Kaufanbot für die gebuchte Leistung abgegeben. Durch die Buchung selbst kommt noch kein Vertragsabschluss zustande. Ein Vertragsabschluss zwischen CloudOffice+ und dem Vertragspartner kommt erst durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung an den Vertragspartner zustande. CloudOffice+ behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

4.  Vertragsparteien

Der Kunde verpflichtet sich, die Services von CloudOffice+ bzw. die angemieteten Räumlichkeiten nur unter der im Vertrag angegebenen Firma oder unter einem anderen, vorher mit CloudOffice+ abgestimmten Namen, zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, zwar mit denselben Personen, aber unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen von CloudOffice+ zu nutzen.

Die angemieteten Arbeitsplätze dürfen durch den Vertragspartner ausschließlich für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der CloudOffice+ CoWorking GmbH. Ein Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmung berechtigt CloudOffice+ zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

5.  Anmeldung der Nutzer
Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpichtet, die Änderungen gegenüber CloudOffice+ unverzüglich mitzuteilen. Allfällig Kosten für ein Versäumnis und daraus folgenden Schäden trägt der Nutzer. Eine Verlängerung des Nutzungsvertrages, bzw. die Buchung zusätzlicher Leistungen erfolgen nach dem gleichen Muster.

6.  Vertragsbeginn / Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt entsprechend des im unterzeichneten Vertrag eingetragenen Datums und ist für die im Vertrag vereinbarte Dauer gültig. Er verlängert sich nach Ablauf automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Hierbei gilt für alle Zeiträume der jeweils letzte Tag des Monats in dem diese auslaufen würden.

Verschiebt sich der festgelegte Vertragsbeginn, aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung entbunden. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber CloudOffice+ wegen Verzugs bzw. Gewinnentfalls. Verzögert sich der Termin um mehr als drei Monate, kann der Kunde diesen Vertrag fristlos kündigen.

7.  Kündigung / Pflichten bei Vertragsende

Die Verträge werden jeweils am Ende der Laufzeit automatisch verlängert, sofern sie nicht durch den Vertragspartner zuvor gekündigt werden. Ausgenommen Tages- oder Wochenbuchungen, können Verträge nach der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von 90 Tagen vor Vertragsende gekündigt werden. Kündigungen müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende schriftlich per eingeschriebener Briefsendung, Telefax oder E-Mail zugegangen sein. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht der Zeitpunkt des Versands.

Kommt der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, ist die CloudOffice+ CoWorking GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Hierzu zählen u.a. folgende Gründe:

  • bei mehr als zweiwöchigen Zahlungsverzug

  • wenn die vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung nicht bis zum Vertragsbeginn geleistet wurde

  • bei Verstößen gegen die Hausordnung und/oder gegen die AGB

  • bei sitten-, straf- oder ordnungswidrigen Geschäftsgegenstand

  • bei sitten-, straf- oder ordnungswidrigen Verhalten des Vertragspartners

  • bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners

  • bei Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens

  • bei Verstößen gegen Konkurrenzschutzklauseln

  • bei grober Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist CloudOffice+ berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

Kündigt CloudOffice+ dem Kunden fristlos, werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Vertragsende jeglichen Gebrauch der Geschäftsadresse nebst etwaiger Bestandteile zu unterlassen. Andernfalls wird CloudOffice+ Schadensersatz gegenüber dem Kunden so lange geltend machen, bis die Inanspruchnahme endet. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.

Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an die CloudOffice+ CoWorking GmbH zurückzugeben. Schäden hieran oder abhanden gekommene Einrichtungsgegenstände sind vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

8.  Besonderheiten bei einer Büroanmietung

Im Falle der fristlosen Kündigung eines angemieteten Raumes oder Arbeitsplatzes ist CloudOffice+ berechtigt, den Büroraum oder den Arbeitsplatz auf Kosten des Kunden räumen zu lassen und anderweitig zu nutzen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Kündigung das Büro oder den Arbeitsplatz räumt. Darüber hinaus ist CloudOffice+ berechtigt, jedem fristlos gekündigten Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den angemieteten Räumlichkeiten zu untersagen, lediglich zum Abwickeln der Räumung wird ein Betreten gestattet. Die gesetzlichen Regelungen über das Vermieterpfandrecht finden Anwendung.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung der Vertragslaufzeit, bei Kündigung oder fristloser Kündigung die angemieteten Räumlichkeiten termingerecht zu räumen und in den Zustand der Übernahme zurück zu versetzen. Andernfalls wird CloudOffice+ eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei Brutto-Monatsmieten an den Kunden berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine weitergehende Schadenersatzforderung seitens CloudOffice+ bleibt hiervon unberührt.

Gibt der Kunde die angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Vertragsende an CloudOffice+ zurück, hat der Kunde bis zum Ablauf des vereinbarten Vertragsendes alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen. 
Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht fristgerecht heraus, haftet er der CloudOffice+ CoWorking GmbH für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

9.  Sonstiges

Die CloudOffice+ CoWorking GmbH ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Nutzer zumutbar sind.

CloudOffice+ ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen in einem anderen Business-Center zu erbringen, bzw. das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, falls die Leistungen nicht in dem im Vertrag genannten Business Center erbracht werden können. Der Kunde verpflichte sich im Falle einer Kündigung keine Schadensersatzansprüche gegenüber CloudOffice+ geltend zu machen.

§ 3  Rechte und Pflichten

1.  Mitarbeiter

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von CloudOffice+ während oder unmittelbar im Anschluss an ihre Beschäftigung bei der CloudOffice+ CoWorking GmbH oder vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages abzuwerben, durch Dritte abwerben zu lassen und einzustellen. Im Falle einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in der sechsfachen Höhe des an den neuen Mitarbeiter zu bezahlenden Bruttomonatsgehaltes an die CloudOffice+ CoWorking GmbH zu entrichten.

2.  Betreten der Mieträume durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der CloudOffice+ CoWorking GmbH

CloudOffice+ darf die Räumlichkeiten des Kunden in bereits eingetretenen Notfällen oder bei drohender Gefahr, zur Prüfung ihres Zustandes, zum Zwecke der Instandhaltung sowie Überprüfung der technischen Anlagen (z. B. Brandmelder) oder aus anderen wichtigen Gründen jederzeit betreten. Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, erteilt der Kunde CloudOffice+ zum Zwecke der Weitervermietung der Räumlichkeiten nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten den Zutritt. Des Weiteren erteilt der Mieter dem von CloudOffice+ beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis zum Betreten der Räume zum Zwecke der Reinigungsarbeiten.

3.  Haftpflichtversicherung

Der Kunde verpflichtet sich, vor Einzug in die Räumlichkeiten eine Betriebs- und Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen, welche Personen und Sachschäden, die durch seinen Geschäftsbetrieb verursacht werden, abdeckt. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, eventuelle Beschädigungen und/oder Verluste von eingebrachten Gegenständen im Büro und/oder Technikraum mitzuversichern. Der Versicherungsschutz muss auch die Schäden umfassen, die eigene Mitarbeiter des Kunden bei der dienstlichen Verrichtung verursachen. Der Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgt auf Wunsch über die Vermittlung durch CloudOffice+ mit einer namhaften österreichischen Versicherungsgesellschaft. Als Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist der CloudOffice+ CoWorking GmbH die Versicherungspolizze vorzulegen.

§ 4  Nutzung der Geschäftsadresse, Mieträume und der technischen Infrastruktur (insbesondere Internet)

Die Nutzung der Geschäftsadresse durch den Vertragspartner ist ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen CloudOffice+ und dem Kunden erlaubt. Eine Nutzung des Namen „CloudOffice+“, insbesondere in Adressangaben, ist dem Vertragspartner untersagt.

Der Vertragspartner ist alleine für die rechtliche, insbesondere Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs-, und steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Adresse des CloudOffice+ verantwortlich. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Geschäftsadresse. Die CloudOffice+ CoWorking GmbH übernimmt keine Gewähr für den Eintritt jedweden mit dieser Nutzung bezweckten Erfolgs.

Die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze dürfen durch den Vertragspartner nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der CloudOffice+ CoWorking GmbH. Dem Vertragspartner ist eine Untervermietung, bzw. jegliche sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ausdrücklich untersagt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der von CloudOffice+ bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar, usw.) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen. Dies gilt speziell für die Nutzung der bereitgestellten Internetverbindung.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, die Infrastruktur für keine rechtswidrigen Geschäfte oder Tätigkeiten zu nutzen. Dazu zählen insbesondere (diese Aufzählung ist nicht abschließend):

  • Konsum sowie Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten

  • Konsum sowie Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne die Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers

  • Konsum sowie Verbreitung von pornografischem Material jedweder Art

  • Verbreitung unerwünschter Werbung (in jedweder Form)

  • Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen illegalen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von der CloudOffice+ CoWorking GmbH bereitgestellten Infrastruktur

  • Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Videos, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Inhaber dieser Rechte oder besitzt die Berechtigung zu ihrer Verbreitung

  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Boots oder sonstige Schadsoftware enthalten

  • Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, allgemeines Persönlichkeitsrecht) von Personen und Firmen inner- und außerhalb des CoWorking Business Center

  • Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur der CloudOffice+ CoWorking GmbH

  • Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren Email-Adressen, ohne deren Zustimmung oder die Angabe von falschen Identitätsdaten

Der Nutzer garantiert, keinerlei Versuche eines unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur der CloudOffice+ CoWorking GmbH durch Hacking oder ähnliche Methoden vorzunehmen.

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung berechtigt die CloudOffice+ CoWorking GmbH zur fristlosen Kündigung.

Abhängig von der gewählten Vertragsoption können Vertragspartner von CloudOffice+ während der regulären Geschäftszeiten an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Monat, einen der „CoWorking-Arbeitsplätze“ oder „Tagesbüros“ im Business Center der CloudOffice+ CoWorking GmbH nutzen. Die Nutzung aller Produkte und Dienstleistungen gilt je nach Verfügbarkeit.

Die Mitgliedschaft ist personalisiert und kann nicht auf Dritte übertragen, überschrieben bzw. von Dritten verwendet werden. Eine Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen können Vertragspartner beim erstmaligen Besuch dazu aufgefordert werden, sich mit Ihrem Führerschein, Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Vertragspartner sind zum Empfang eines Besuchers im Tagesbüro berechtigt. Für weitere Besucher können zusätzliche Gebühren anfallen. Als Besucher bzw. Gast gilt eine Person, die keinen Zugang zu Telefon- oder Internet-Serviceleistungen benötigt und keine Mitarbeit leistet. Falls ein Besucher bzw. Gast von den Telefon- oder Internet-Serviceleistungen Gebrauch machen möchte, stellt CloudOffice+ diese gegen eine zusätzliche Gebühr gerne bereit.

Die Arbeitsplätze und Räumlichkeiten sind beim endgültigen Verlassen der Liegenschaft vom Vertragspartner komplett zu räumen. Hiervon ausgenommen sind Nutzer des Tarifs „CoWorking - Tagsbüro30“, „CoWorking - Tagsbüro30+“ und „CoWorking - Office365+“.

Als einmalige Nutzung bzw. Nutzungstag gilt der (angebrochene) Kalendertag des Check-In des Vertragspartners, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.

Der Kunde ist im Rahmen eines Dauermietvertrages (CoWorking - Office365+) berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit der CloudOffice+ CoWorking GmbH, auf eigene Gefahr in den Räumen aufzustellen.

(Technische) Veränderungen an den zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die CloudOffice+ CoWorking GmbH durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von CloudOffice+ ist der Kunde zur völligen und fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht auch dann nicht, wenn die CloudOffice+ CoWorking GmbH in Einzelfällen ausdrücklich auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch CloudOffice+ zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind die dazu etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen, gleich welcher Art, selbstständig durch den Kunden einzuholen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde.

Die CloudOffice+ CoWorking GmbH ist berechtigt, Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vorzunehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und im Bedarfsfall unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten hat der Kunde zu tragen. Ersatzansprüche gegenüber der CloudOffice+ CoWorking GmbH bestehen in diesem Fall nicht. Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
CloudOffice+ stellt den Kunden die technischen Gegenstände und sonstigen Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist stets sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Form von Beschädigung wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 5  Zugangsbedingungen und Öffnungszeiten, Hausordnung, Sperrung

1.  Zugangsbedingungen und Öffnungszeiten

Für den Zutritt in das CoWorking Center wird dem Vertragspartner eine KeyCard (elektronischer Schlüssel) gegen eine Kaution von €25,- ausgehändigt. Diese KeyCard ist nicht auf Dritte, natürliche oder juristische Personen übertragbar (eine Übertragung der Zugangsberechtigung an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen). Der Inhaber der KeyCard haftet für die sichere Verwahrung und eventuelle Schäden, die durch Verlust oder unberechtigte Weitergabe der KeyCard entstehen. Bei Verlust des elektronischen Schlüssels ist CloudOffice+ unverzüglich zu informieren. Eine missbräuchliche Verwendung berechtigt CloudOffice+ zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze dürfen ausschließlich für geschäftliche Zwecke und nur während der allgemeinen Öffnungszeiten der CloudOffice+ CoWorking GmbH benutzt werden. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 8:00 und 20:00 Uhr.

In Ausnahmefällen haben Dauermieter darüber hinaus auch an Wochenenden und Feiertagen die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz zu nutzen (angemessene  Verwendung). Für den Zugang wird der elektronische Schlüssel individuell freigeschalten.

CloudOffice+ informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot. Die Öffnungszeiten können, soweit erforderlich und zumutbar, verlängert oder verkürzt werden, z.B. aufgrund von Revisions-, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. CloudOffice+ wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

Nutzer haben beim Verlassen die Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu verschließen und zu versperren, sowie die Alarmanlage laut der bei Anmeldung erfolgten Einweisung ordnungsgemäß zu bedienen.

2.  Sperre

CloudOffice+ behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diesen Vertrag, sowie bei schuldhaftem Zahlungsverzug die KeyCard zu sperren und dem Inhaber der KeyCard somit den Zutritt zu den Büroräumlichkeiten so lange zu verwehren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Nach erfolgter Zahlung wird die KeyCard wieder freigeschalten und der Zutritt zur Liegenschaft wieder ermöglicht. Diese neuerliche Freischaltung ist mit Kosten in der Höhe von € 25,- verbunden.

Nach Ablauf der Nutzungsberechtigung wird die KeyCard automatisch gesperrt. Kommt es zu einer erneuten Buchung eins Produkts / eines Tarifs wird die KeyCard wieder freigeschalten. Diese neuerliche Freischaltung ist kostenlos.  

3.  Hausordnung

Der Nutzer verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter von CloudOffice+ Folge zu leisten, sowie die Verhaltensregeln zu beachten. Diese sind in der ausführlichen Hausordnung der CloudOffice+ CoWorking GmbH festgehalten, welche in den Geschäftsräumen aushängt und dort einzusehen sind. Die CloudOffice+ CoWorking GmbH behält sich das Recht vor, Nutzern im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens ein Hausverbot zu erteilen. Grobe und/oder wiederholte Verstöße können die CloudOffice+ CoWorking GmbH berechtigen, eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen. CloudOffice+ bleibt vorbehalten, die Hausordnung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.

§ 6  Haftung der CloudOffice+ CoWorking GmbH

Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche nach dem MRG. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Die CloudOffice+ CoWorking GmbH übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

CloudOffice+ haftet nur im Falle der Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag begrenzt, welcher sich nach der landesspezifischen Versicherungspolice richtet. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden seitens CloudOffice+ ist ausgeschlossen. Unter keinen Umständen haftet die CloudOffice+ CoWorking GmbH für Auftragsverluste, Gewinnausfälle, nicht eingetretene aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder Datenschäden, Ansprüche Dritter oder jegliche Folgeschäden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, CloudOffice+ hinsichtlich aller Ansprüche die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Vertragspartner ergeben schad- und klaglos zu halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst.

Darüber hinaus haftet CloudOffice+ nicht für folgende Umstände/Ereignisse:

  • Für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände

  • Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen, in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen, sowie eventuelle Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die CloudOffice+ keinen Einfluss hat

  • Für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen / Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind. Eine Haftung von CloudOffice+ für Gewinnentfall des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die CloudOffice+ CoWorking GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur CloudOffice+ CoWorking GmbH unterbleiben. Sofern die CloudOffice+ CoWorking GmbH von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde die CloudOffice+ CoWorking GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde schuldet der CloudOffice+ CoWorking GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die CloudOffice+ CoWorking GmbH von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

Der Kunde verpflichtet sich, einen Schaden, für den er die CloudOffice+ CoWorking GmbH ersatzpflichtig machen will, diesen unverzüglich nach Bekanntwerden CloudOffice+ schriftlich anzuzeigen.

§ 7  Persönliche Haftung des Vertragspartners (Kunden)

Der Vertragspartner ist für die Versicherung seines eignen, in die Räumlichkeiten der CloudOffice+ CoWorking GmbH mitgebrachten Eigentums, sowie für die Haftung gegenüber seinen Angestellten und Dritten verantwortlich.

CloudOffice+ ist berechtigt, betriebsfremden Personen und solchen Personen, die nicht ebenfalls Vertragspartner der CloudOffice+ CoWorking GmbH sind, den Zutritt zur Liegenschaft zu gewähren, wenn dies im Rahmen einer Buchung oder der üblichen Tätigkeit des Vertragspartners (z.B. Empfang von Kunden / Interessenten des Vertragspartners) geschieht. Jedenfalls haftet der Vertragspartner für Schäden, die von diesen Personen verursacht werden, sowie für Schäden die durch den Vertragspartner selbst verursacht werden.

Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterzeichneten Vertrag.

Sollte der Kunde seinen Betrieb teilweise oder ganz veräußern, bedarf es betreffend Vertragsübergang auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit der CloudOffice+ CoWorking GmbH. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Die persönliche Haftung des Kunden bleibt bestehen, sollte es keine Übergangsvereinbarung geben.

Der Kunde übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht werden. Verursachte Schäden sind der CloudOffice+ CoWorking GmbH unverzüglich anzuzeigen. Sollten Haftungsansprüche des Kunden gegenüber CloudOffice+ im Falle der Ablehnung durch CloudOffice+ oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden, erlöschen diese.

Der Nutzer hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an die CloudOffice+ CoWorking GmbH zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen. Sofern nicht vom Nutzer vorgenommen, wird für die Endreinigung und ggf. notwendige Instandsetzung eines Arbeitsplatzes und/oder Büros eine pauschale Gebühr in Höhe von €150,- je Arbeitsplatz berechnet.

Der Nutzer hat sämtliche Schlüssel an die CloudOffice+ CoWorking GmbH zurück zu geben. Zurückgelassene Gegenstände kann CloudOffice+ auf Kosten des Nutzers einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben.

Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er der für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.

§ 8  Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

1.  Tarife, Zahlungsmodalitäten, Stornokosten

Alle Preise der CloudOffice+ CoWorking GmbH sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils ausgewiesenen Tarife/Preise, welche auf „www.cloudofficeplus.at“ und in den Geschäftsräumlichkeiten ersichtlich sind.

Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt unbar durch Überweisung auf das österreichische Bankkonto der CloudOffice+ CoWorking GmbH.

Die Leistungsentgelte sind ohne Abzug ab Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Nutzer in Verzug. Im Verzugsfall ist die CloudOffice+ CoWorking GmbH berechtigt, gegenüber den Nutzer Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (oder dem nachfolgenden Zinssatz) p. a. zu fordern. Falls die CloudOffice+ CoWorking GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.

Im Fall des Verzugseintritts ist die CloudOffice+ CoWorking GmbH berechtigt, die einzelnen Dienste bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu suspendieren. Die Suspendierung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten unberührt.

Der Nutzer hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Nutzer nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (auch nicht via Rücklastschrift). Erkennt CloudOffice+ die Einwände ganz oder teilweise an, werden die zu viel gezahlten Beträge dem Nutzer zurückerstattet. Veranlasst der Nutzer eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten für die CloudOffice+ CoWorking GmbH zu seinen Lasten, und ist CloudOffice+ zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

Fixe Buchungen von Zusatzleistungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen. Storniert der Nutzer die gebuchte Leistung kommen folgende Stornosätze zur Anwendung:

  • Arbeitsplätze - Bei Storno ab 48 Stunden vor Beginn der Leistung 25% des Preises. Bei Storno ab 24 Stunden vor Beginn der Leistung 50% des Preises. Bei Stornierung nach Beginn der Leistung 100% des Preise

  • Zusatzleistungen - Bei Storno ab 24 Stunden vor Beginn der Leistung 25% des Preises. Bei Storno ab 12 Stunden vor Beginn der Leistung 50% des Preises. Bei Stornierung nach Beginn der Leistung 100% des Preises

2.  Zahlungsmöglichkeiten

Die Zahlungsmöglichkeiten (Kreditkarte, Bankeinzug, etc.) werden von CloudOffice+ bekannt gegeben. CloudOffice+ behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sowie im Einzelfall mit dem Vertragspartner abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. offene Rechnung) zu vereinbaren. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte, Paypal oder Lastschrift. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse geben wir unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung bekannt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das Konto der CloudOffice+ CoWorking GmbH zu überweisen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Bei Zahlung per Lastschrift sind ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

3.  Rechnungsversand

CloudOffice+ stellt dem Kunden bei Fälligkeit eine Rechnung, welche in elektronischer Form per Email übermittelt wird, soweit dies den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften genügt. Der Kunde kann auf Wunsch eine Rechnung postalisch zugesandt bekommen, hierfür berechnet CloudOffice+ ein Entgelt pro Rechnung (die Kosten hierfür sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen).

4.  Verzugszinsen / Gebühren

Bei Buchung einer Leistung wird das vertragsmäßige Entgelt sofort fällig. Es tritt Verzug ein, wenn eine Abbuchung des Kaufpreises oder eine entsprechende Kreditkartenbelastung fehlschlägt oder die Abbuchung oder Kreditkartenbelastung vom Kunden ohne Rechtsgrund storniert wird. Im Verzugsfall ist CloudOffice+ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt davon unberührt. Des Weiteren wird CloudOffice+ im Falle einer Rückbelastung oder Rücklastschrift oder der Ablehnung einer Kreditkarte seitens des Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 35,00 zzgl. gesetzl. MwSt. pro Vorgang erheben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

5.  Aufrechnungsverbot

Jede Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden gegen das Entgelt sowie gegen andere Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber der CloudOffice+ CoWorking GmbH ist unzulässig und wird von den Vertragsparteien, sofern solche Forderungen von CloudOffice+ nicht ausdrücklich vorher schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden, ausgeschlossen.

§ 9  Sicherheitsleistung (Kaution)

Der Vertragspartner (Dauermieter) leistet vor Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung in Höhe des dreifachen vertraglich vereinbarten monatlichen Brutto-Pauschalbetrages. Dieser Betrag wird seitens CloudOffice+ zinslos verwaltet und dient als Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Vertragsende zurück, wenn er dies schriftlich anzeigt und sämtliche Forderungen, wie Zahlung der Servicevergütung, Instandsetzungskosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, welche aufgrund der Geltendmachung und/oder der Abwehr von Ansprüchen seitens CloudOffice+ gegenüber dem Kunden entstanden sind, beglichen sind.

Die CloudOffice+ CoWorking GmbH behält sich vor, die Hinterlegung einer erhöhten Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn die ausstehenden Beträge über der verwalteten Sicherheitsleistung liegen oder der Kunde fällige Gebühren wiederholt bei Fälligkeit nicht bezahlt hat.

§ 10  Rechtsnachfolge

Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich von CloudOffice+ wird der Vertrag nicht berührt.

§ 11  Umsatzsteuer

Es gilt die österreichische Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

CloudOffice+ hat für die Vermietung der überlassenen Räume gem. § 6 Abs. 2 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG verzichtet (Umsatzsteueroption). Auf Grund dessen ist vom Kunden, zusätzlich zur Vergütung, die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu bezahlen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Umsatzsteueroption des Vermieters nur unter den in § 6 Abs. 2 UStG genannten Voraussetzungen zulässig ist. Im Hinblick darauf treffen die Parteien die nachfolgenden Vereinbarungen:

Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des UStG ist und die Leistungen von CloudOffice+ im Rahmen seines Unternehmens bezieht. Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Räume ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Kunde ist verpflichtet, CloudOffice+ unaufgefordert zu informieren, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, CloudOffice+ stets auf jederzeitiges Anfragen unverzüglich diejenigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es CloudOffice+ ermöglichen, ihrer Nachweispflicht gemäß §18 UStG gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. Sollten sich beim Kunden Umstände ergeben, welche die Zulässigkeit der Umsatzsteueroption von CloudOffice+ betreffen, ist der Kunde verpflichtet, CloudOffice+ hierüber unverzüglich – bei nachträglicher Kenntnis auch mit Wirkung für die Vergangenheit – zu informieren. Sollte der Kunde gegen die hier geregelten Verpflichtungen verstoßen, hat der Kunde CloudOffice+ alle dadurch entstehenden Schäden und sonstigen Nachteile zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere auch daraus folgende Zahlungsverpflichtungen seitens CloudOffice+ gegenüber dem Vermieter von CloudOffice+ (Eigentümer), dessen Schaden insbesondere darin liegen kann, dass der Eigentümer den Vorsteuerabzug auf die Baukosten bzw. den Erwerb des Objektes beim Finanzamt im Rahmen des § 12 Abs. 10 bis 12 UStG (zeitanteilig und flächenanteilig) korrigieren muss.

Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Diese beginnt jedoch frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem eine Steuerfestsetzung auf der Grundlage des § 12 Abs. 10 bis 12 UStG gegenüber CloudOffice+ erfolgt oder mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter von CloudOffice+ (Eigentümer) seinerseits entsprechende Ansprüche gegenüber CloudOffice+ geltend macht, wobei es auf den späteren Zeitpunkt ankommt.

§ 12  Nebenvereinbarungen / Schriftformerfordernis

Dieser Vertrag gibt die zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung vollständig wieder. Es bestehen somit weder schriftliche noch mündliche Nebenvereinbarungen. Änderungen oder Zusätze zu dieser Vereinbarung sind lediglich dann rechtswirksam, wenn sie in einer einheitlichen, von den Vertragsteilen gefertigten Urkunde schriftlich festgehalten wurden oder in diesen AGB darauf verwiesen wird. Dieses Formerfordernis gilt auch für ein allfälliges Abgehen vom vereinbarten Schriftformerfordernis.

Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien (Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen, Vertragsstreichungen und Vertragskündigungen, etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf der Schriftform.

Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn CloudOffice+ diese schriftlich bestätigt hat.

§ 13  Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die gänzliche oder teilweise unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die den Interessen und dem Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt, selbiges gilt im Falle einer Lücke.

§ 14  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist das Business Center der CloudOffice+ CoWorking GmbH  in 1010 Wien, Löwelstraße 12/36-37.

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist Wien.

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und die deutschsprachige Version des Vertrages.

§ 15  Schlussbestimmungen

Geschäftsbedingungen des Nutzer oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die CloudOffice+ CoWorking GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die CloudOffice+ CoWorking GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Nutzer oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die CloudOffice+ CoWorking GmbH, haben Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, welche im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, keine Geltung.